Nutzungsbedingungen für das Grundbuchportal
www.grundbuch.brandenburg.de

Stand: 07.10.2019, gültig ab 01.12.2019

1. Allgemeines

In dem vorliegenden Dokument wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf die gesonderte Nennung der Genera verzichtet. Bei Nennung nur einer grammatischen Form sind grundsätzlich sowohl weibliche als auch männliche und diverse Personen gemeint.

Das Grundbuchportal dient dem sicheren Zugang der vom Brandenburgischen Oberlandesgericht zum automatisierten Grundbuchabrufverfahren des Landes Brandenburg zugelassenen Teilnehmer zur Grundbuchabruf-Anwendung SolumWEB. Für die Nutzung des Grundbuchportals bedarf es einer Registrierung. Die Registrierung erfolgt durch die Zulassungsstelle für das automatisierte Grundbuchabrufverfahren des Landes Brandenburg am Brandenburgischen Oberlandesgericht nach Mitteilung eines zugelassenen Teilnehmers unter Angabe von Vorname, Nachname und E-Mailadresse des einzurichtenden Grundbuchportalbenutzers. Im Anschluss an die Registrierung erhält der Benutzer einen Link zur Anmeldung und ein Einmalkennwort an die mitgeteilte E-Mail-Adresse. Das Einmalkennwort ist 7 Tage gültig. Nach Ablauf dieser Frist steht dem Benutzer die Funktion „Kennwort vergessen“ zur Verfügung. Nach dem erfolgreichen Anmelden und dem Akzeptieren dieser Nutzungsbedingungen ist die Registrierung abgeschlossen.

Durch das Akzeptieren der Nutzungsbedingungen erklärt sich der Benutzer mit den Nutzungsbedingungen und deren Einhaltung in ihrer jeweils gültigen Fassung einverstanden.

Betreiber des Grundbuchportals ist das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Technischer Dienstleister ist der Brandenburgische IT-Dienstleister (ZIT-BB), Landesbetrieb des Landes Brandenburg.
 
Benutzer sind die registrierten Teilnehmer des automatisierten Grundbuchabrufverfahrens des Landes Brandenburg.

Das Grundbuchportal dient nicht der dauerhaften Speicherung bzw. Archivierung von Daten.

2. Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des Grundbuchportals www.grundbuch.brandenburg.de und für die Registrierung der Benutzer.

3. Nutzungsberechtigte

Nutzungsberechtigt ist jede natürliche Person, sofern sie Grundbuchabrufe für einen Teilnehmer durchführt, welcher durch die Zulassungsstelle für das automatisierte Grundbuchabrufverfahren des Landes Brandenburg am Brandenburgischen Oberlandesgericht zum Grundbuchabrufverfahren zugelassen ist.

4. Datenschutz

Der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten im Sinne der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist dem Brandenburgischen Oberlandesgericht ein großes Anliegen. Die Kommunikation mit dem Grundbuchportal erfolgt daher über eine gesicherte Verbindung (HTTPS). Damit sind die übertragenen Daten vor der Einsichtnahme durch Dritte geschützt. Ferner werden die personenbezogenen Daten nur in dem Umfang verarbeitet, wie dies ausdrücklich erlaubt bzw. von dieser Nutzungsvereinbarung gedeckt ist. Sämtliche Daten werden vertraulich gespeichert. Eine Weitergabe dieser Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.

5. Passwort

Der Benutzer ist verpflichtet das Kennwort sorgfältig vor anderen Personen geheim zu halten. Das Kennwort wird verschlüsselt im Portal gespeichert. Das Kennwort kann nur geprüft nicht aber wieder im Klartext erstellt werden. Aus diesem Grunde kann dem Benutzer das aktuelle Kennwort nicht zugeschickt werden. Falls das Kennwort vergessen wird oder nicht ausgeschlossen werden kann, dass andere Personen davon Kenntnis erlangt haben, ist die Funktion „Kennwort vergessen“ zu nutzen. Der Benutzer erhält daraufhin eine E-Mail mit einem Aktivierungslink und kann darüber ein neues sicheres Kennwort vergeben.

6. Haftungsbeschränkung

Es wird nicht für eine ständige unterbrechungsfreie Erreichbarkeit des Grundbuchportals garantiert. Einer Haftung diesbezüglich wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Auch bei großer Sorgfalt können Ausfallzeiten (z. B. durch Wartungsmaßnahmen) nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

7. Änderungsvorbehalt

Diese Nutzungsbedingungen können jederzeit angepasst und verändert werden. Über Änderungen wird auf der Portalseite informiert.

8. Kündigung und Laufzeit

Die Nutzung des Grundbuchportals beginnt mit der Registrierung und dem Einverständnis zu diesen Nutzungsbedingungen. Die Nutzung kann vom Teilnehmer jeder Zeit beendet werden. Hierzu genügt eine entsprechende Mitteilung des zum automatisierten Grundbuchabrufverfahren des Landes Brandenburg zugelassenen Teilnehmers an die Zulassungsstelle bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht. Das Brandenburgische Oberlandesgericht behält sich vor, Benutzer des Grundbuchportals löschen zu lassen, wenn diese mehr als zwölf Monate nicht mehr am Grundbuchportal angemeldet waren. Eine Neueinrichtung ist dann jedoch jederzeit möglich. Eine Beendigung der Nutzung kann ferner durch den Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erfolgen, sofern Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung durch den Teilnehmer vorliegen.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Erfüllungsort ist Brandenburg an der Havel. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Brandenburg an der Havel.
 
Brandenburg an der Havel, 07. Oktober 2019
 
Brandenburgisches Oberlandesgericht
- Der Präsident -
 
gez. Clavée